Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Freundin ist schwanger - wie Schadensbegrenzung?

Herr Kraus, Saturday, 22.10.2005, 21:02 (vor 6963 Tagen) @ Klaus

Als Antwort auf: Freundin ist schwanger - wie Schadensbegrenzung? von Klaus am 21. Oktober 2005 11:22:

So viel zu ändern gibt es an der Sachlage nicht. Die Vaterschaft solltest Du anerkennen (sofern du dir sicher bist, dass das Kind von dir ist) und ihr solltet auch gleich ein gemeinsames Sorgerecht vereinbaren. Das hast du als unehelicher Vater nämlich nicht automatisch. Besser ausgedrückt: Wenn sie nicht will, dass du Sorgerecht hast, dann bekommst du es auch nicht (nicht einklagbar o.ä.). Kritisch würde es sowieso nur dann werden, wenn die beziehung in die brrüche gehen sollte. Dann musst du unterhalt zahlen (fuer das Kind gemäß der Tabelle) und fuer sie die ersten 3 Lebensjahre des Kindes, sofern sie selbst kein geld verdient.

Noch stehen heimliche Vaterschaftstest nicht unter strafe (das wollte Zypries mal, hat aber sicherlich intern einen mächtigen dämpfer bekommen, sie spricht jedenfalls nicht mehr drüber). es gibt verschiedene institute, die tests anbieten. geht allerdings erst, wenn das kind da ist. nebenbei ne kleine speichelprobe und gut ist.


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