Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

nur erster Schritt

Norbert, Thursday, 16.02.2006, 11:09 (vor 6855 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Zypries-Pläne: Scheidung leicht gemacht von Odin am 16. Februar 2006 00:22:10:

Ich weiß nicht was ich davon halten soll. Der Teufel würde mal wieder in die Details stecken ... lest selbst!

Wurde langsam Zeit.
Die Änderungen sind schon seit über einem Jahr angekündigt - naja, die Wahl kam auch noch dazwischen.
Diese Maßnahmen waren überreif. Anwälte haben eine einvernehmliche Einigung meist noch verhindert, um länger prozessieren zu können und über Verschärfungen bei Umgangsverweigerung brauchen wir eh nicht zu diskutieren. Da war längst eine Änderung fällig. Die Einschaltung einer neutralen Person nimmt der Mutter ein gutes Stück Macht - auch wenn deren Beziehung zu den jeweiligen Ämtern und Institutionen leider meist besser sind und dort auch oft Frauen sitzen.

Zustimmung.
Allerdings ist es erst ein erster winziger Schritt, da die ganzen komplizierten Thematiken des (Ehegatten-)Unterhalts/Vermögensauseinandersetzung viel mehr Sprengstoff enthalten.
Der Willkür der Richterschaft mit Sonderkonstruktionen (fiktive Einkommen, "Überobligatorische" Arbeit, u.ä. ), für die es keine gesetzlichen Grundlagen gibt, jede beliebige Lage zu schaffen, muß beendet werden.
Außerdem sollten sich die Richter mal wieder mit den Gesetzen befassen, nach denen sie zu urteilen haben.
Offenbar kennen sie diese kaum noch.

So kann es wohl nicht sein, daß die wirtschaftliche Ehe inzwischen ewig weiterwährt.
Die Ausnahme des nachehelichen Unterhalts ist inzwischen zur Regel geworden.
Was aber nicht im Sinne des Gesetzgebers war.

Und auch die Regelungen des Kindesunterhalts, vor allem in der Höhe wären längst zu überprüfen.
Um einen Aufschrei zu vermeiden.
Kindesunterhalt an sich ist m.M. notwendig, aber nicht in der Luxusversion, daß Kinder höhere Ansprüche haben, als der arbeitende Unterhaltverpflichtete für sich übrig behält.

Nebenbei, die bekannte "Dortmunder Tabelle" ist nicht gesetzlich abgesichert.
Sie wird von Richtern erstellt, was schon ein Bruch der Gewaltenteilung darstellt. Da sie nicht zur Legislative zählen.
Außerdem hat Fr. Zypries dazu Anweisungen gegeben.
Was noch einmal einen doppelten Bruch der Gewaltenteilung darstellt.
Aber mit so etwas haben Zypries und ihr Ziehvater Schily ja viel Erfahrung.

Und natürlich müssen die Regelungen dann auch auf die Altfälle anwendbar sein.
Wie es sonst auch üblich ist.

Gruß
Norbert


gesamter Thread:

 

powered by my little forum