Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zwangsmittel/Ordnungsmittel

Zeitgenosse, Thursday, 16.02.2006, 15:55 (vor 6855 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Zwangsmittel/Ordnungsmittel von Norbert am 16. Februar 2006 08:46:30:

Kannst du bitte erklären, was genau der Unterschied zwischen "Zwangsmittel" und "Ordnungsmittel"?

Ist der Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Zwangsmittel:
Im Rahmen von Gerichtsverfahren angeordnet.
Sprich auf richterliche Anordnung.
Ordnungsmittel:
können schon von einfachen Behörden verhängt werden.
Analogie Straßenverkehr:
Fahrerflucht -> Straftat: Zwangsmittel/Strafbescheid
Parkvergehen -> Ordnungswidrigkeit: Ordnungsgeld/Bußgeldbescheid

Was bedeutet das nun konkret für die umgangsvereitelnde Mutter? Wird es zukünftig leichter sein, gegen sie vorzugehen, weil für Ordnungsmittel nicht erst ein gerichtlicher Popanz gemacht werden muß? Oder wird ihr Verhalten eher toleriert nach dem Motto "Ordnungswidrigkeit ist ja nicht so schlimm wie Straftat", also erst recht ein Gewährenlassen erleichert?

Gruß

Zeitgenosse


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