Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zwangsmittel/Ordnungsmittel

Nikos, Saturday, 18.02.2006, 02:08 (vor 6853 Tagen) @ Zeitgenosse

Als Antwort auf: Re: Zwangsmittel/Ordnungsmittel von Zeitgenosse am 16. Februar 2006 13:55:46:

Kannst du bitte erklären, was genau der Unterschied zwischen "Zwangsmittel" und "Ordnungsmittel"?

Ist der Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Zwangsmittel:
Im Rahmen von Gerichtsverfahren angeordnet.
Sprich auf richterliche Anordnung.
Ordnungsmittel:
können schon von einfachen Behörden verhängt werden.

Analogie Straßenverkehr:
Fahrerflucht -> Straftat: Zwangsmittel/Strafbescheid
Parkvergehen -> Ordnungswidrigkeit: Ordnungsgeld/Bußgeldbescheid

Was bedeutet das nun konkret für die umgangsvereitelnde Mutter? Wird es zukünftig leichter sein, gegen sie vorzugehen, weil für Ordnungsmittel nicht erst ein gerichtlicher Popanz gemacht werden muß? Oder wird ihr Verhalten eher toleriert nach dem Motto "Ordnungswidrigkeit ist ja nicht so schlimm wie Straftat", also erst recht ein Gewährenlassen erleichert?

Na ja, wenn das Ordnungsgeld vom der Hausemanze des Jugendamtes verhängt werden soll, dann:

Augenwischerei!

So was machen sie doch nie! Meine Hausemanze sagte meinem Kind "wir machen was wir wollen, uns interessiert der Papa gar nicht!". Sollen sie sich jetzt plötzlich bessern? Allerdings gibt es mittlerweile die Erkennung der Riesenlücke bei der Population, so wer weiss..

Nikos


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