Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zypries-Pläne: Scheidung leicht gemacht

Odin, Thursday, 16.02.2006, 16:50 (vor 6855 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: Re: Zypries-Pläne: Scheidung leicht gemacht von Lucius I. Brutus am 16. Februar 2006 08:08:

Kannst du bitte erklären, was genau der Unterschied zwischen "Zwangsmittel" und "Ordnungsmittel"?

Zwangsmittel konntest Du nachträglich nie einklagen, nur androhen und wenn genau das dann passiert ist, konntest du sie einfordern. So blöd waren Mütter aber nicht.
Übersetzt:
Zwangsgeld für schnelles fahren droht dir 1000 Euro Geldstrafe an, wenn Du 10 Stundenkilometer zu schnell gefahren bist. Jetzt bist du aber schlau und fährst 15 km zu schnell. Du wirst angezeigt, 6 Monate später ist Verhandlung und du wirst zu Zwangsgeld verurteilt, WENN DU WIEDER 15 km zu schnell fährst. Nun fährst du 20 km zu schnell. 6 Monate später....

So war es beim Umgang: Der Mutter wurde Zwangsgeld angedroht, nun war Umgangszeit, aber Mutti war in Ungarn am Plattensee. Papa klagte und der Mutter wurde (6 Monate später) Zwangsgeld angedroht, wenn sie bei Umgangszeiten Urlaub macht - KÜNFTIG. Umgangszeit war, aber Mutti fühlte sich krank (oder Töchterlein). Gerichtsverhandlung 6 Monate später: Zwangsgeld kann nachträglich nicht erhoben werdn, weil dieser Fall nicht besprochen war. In Zukunft braucht Mutti aber ein Attest. Papa fährt 600 km und kriegt kriegt gesagt, Töchterchen hat Klassenausflug. Nicht Mutti ist in Urlaub, auch niemand krank, Klassenausflug war nie besprochen, nächste Gerichtsverhandlung...

Ordnungsstrafen kann man auch rückwirkend einfordern. Richter tobt: Ungarn geht nicht, das hätten sie wissen müssen, wenn sie nicht komplett doof sind. Zahlen sie 500 Euro. Ordnungsgelder müssen bezahlt werden. Auch von Hartz IV Empfängern.


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