Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: nur erster Schritt

Rainer, Saturday, 18.02.2006, 06:52 (vor 6853 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: nur erster Schritt von Norbert am 16. Februar 2006 09:09:20:

Hallo

Kindesunterhalt an sich ist m.M. notwendig, aber nicht in der Luxusversion, daß Kinder höhere Ansprüche haben, als der arbeitende Unterhaltverpflichtete für sich übrig behält.

Auch die Konstellation das Kindesunterhalt nach z.B. 2.500Eur Einkommen des Verpflichteten gezahlt wird während die Mutter nur ein Einkommen auf Sozialhilfeniveau hat bleibt unberücksichtigt.

Vorm BGH habe ich Recht bekommen und der Kindesunterhalt wurde von OLG herabgesetzt. Verfahrensdauer 5 Jahre.

Rainer


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