Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zwangsmittel/Ordnungsmittel

Wodan, Thursday, 16.02.2006, 17:00 (vor 6855 Tagen) @ Zeitgenosse

Als Antwort auf: Re: Zwangsmittel/Ordnungsmittel von Zeitgenosse am 16. Februar 2006 13:55:46:

Was bedeutet das nun konkret für die umgangsvereitelnde Mutter? Wird es zukünftig leichter sein, gegen sie vorzugehen, weil für Ordnungsmittel nicht erst ein gerichtlicher Popanz gemacht werden muß? Oder wird ihr Verhalten eher toleriert nach dem Motto "Ordnungswidrigkeit ist ja nicht so schlimm wie Straftat", also erst recht ein Gewährenlassen erleichert?
Gruß
Zeitgenosse

Es wird eine Ordnungsstrafe verhängt und das Geld - wie schon bei den alten Zwangsmitteln - in den meisten Fällen nicht eingetrieben. Natürlich bleibt sonst alles wie es ist.

1. Das Kind polizeilich abzuholen, ist in Deutschland unzumutbar - es sei denn, es hat die Schule geschwänzt, was ja auch etwas viiiieeel Gravierenderes ist.

2. Freiheitsstrafe für die Mutter zu verhängen oder mit Sorgerechtsentzug zu drohen und dies gegfs auch durchzusetzen, geht in Deutschland auch nicht. In Frankreich geht's, und gleich funktionierts besser. Aber warum sollten wir uns daran ein Beispiel nehmen? Iwo, wo uns doch Mütter heilig sind und das auch so bleiben soll.

Mit Zypries ist kein wirklicher Fortschritt im familienrecht zu erwarten. So ist das nun mal. Dafür gibt's ne Menge Augenwischerei. Und man darf nichts sagen, sonst gilt man als undankbarer, reaktionärer Väterfreund.

Gruß
Wodan


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