Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Privilegien zum Ausgleich von Privilegien

Conny, Friday, 24.02.2006, 00:47 (vor 6847 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Re: Privilegien zum Ausgleich von Privilegien von Wodan am 23. Februar 2006 10:11:

Keine Frau kann zur Pflege alter Familienangehöriger, zur Hausarbeit und zu all diesen Dingen, die immer ins Feld geführt werden staatlich, unter Verweis auf gesetzliche Bestimmungen GEZWUNGEN werden. DAS ist der zentrale Unterschied.

1. Kann sie dazu nicht gezwungen werden, wie du schreibst und 2. steckt hinter dieser Frau auch noch ein Mann, der ihr diese freiwillige Leistung, für die sie nicht entlohnt wird, erst ermöglicht. Der Mann bezahlt die Frau mit seinem Unterhalt auch für diese Leistung.

Also ist der Mann auch wieder derjenige, der die Vorleistung dafür bringt. Hat die Frau durch ihre Erwerbsarbeit keine Zeit dafür, wird sie das auch nicht tun können.

Freundliche Grüße
Conny


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