Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Privilegien zum Ausgleich von Privilegien

Joseph S, Sunday, 26.02.2006, 03:09 (vor 6836 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Re: Privilegien zum Ausgleich von Privilegien von Wodan am 23. Februar 2006 10:11:

Hallo Wodan,

natürlich hast Du Recht mit der Ansicht, daß man freiwillige Leistungen nicht gegen Zwangsleistungen
aufrechnen kann. Frau kann das aber trotzdem nach dem Motto, das eine Unrecht gleicht das
aus anderen Kategorien aus. Dann ziehen sie noch eine Pflicht, den Kindern und Alten zu helfen
ins Feld, vor der sich die Männer drücken, und die Frauen aus ihrem Pflichtbewußtsein folgen.
Dann ist es nicht mehr weit, den Männern Pflichten aufzulegen, vor denen sie sich nicht
drücken können. Wer sich also nicht freiwillig sozial verhält muß eben dazu gezwungen werden.
Diese Kategorienfehler lassen sich durchaus gut verbergen.

Dieser Argumentation schließen sich auch die Männer, getrieben von ihrem schlechten Gewissen
an. Das rührt zum Teil da her, daß sie Frauen die so gelobten Tätigkeiten überlassen.

Wenn man dieses scheinbare Pflichtbewußtsein entlarft, indem man zeigt, daß Frauen bei
diese Aufgabenteilung die Gewinner sind, und daß sie diese Aufgabenteilung selbt durchsetzen,
nimmt man der Argumentation über die Kategoriengrenzen der Pflicht ein wichtiges Sprungbrett.
Diese Entlarfung ist für uns Männer wichtig, um nicht in die Falle des schlechten Gewissens
zu tappen, und der Konsens, daß man Frauen etwas besser stellen sollte, weil sie im
allgemeinen benachteiligt seien, wackelt. Ebenso ist die Mär von der Überlegenheit der
Männer, die Rücksichten auf Frauen erfordert, zu untergraben.

Gruß
Joseph


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