Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wert der Gleichheit

Thorsten abgemeldet ⌂ @, Friday, 13.04.2012, 23:38 (vor 4636 Tagen) @ Sven

Hallo Sven,

Danke für Deine Darlegung von Herkunft und Hintergrund dieser Begriffe.

Wenn die Politik von Gleichstellung spricht, meint sie jedoch in der Regel die Gleichstellung der Lebenssituation einzelner Personengruppen.

Das habe ich mit dem Begriff auch gemeint.

Dafür gibt es jedoch nicht nur keine rechtliche Grundlage, vielmehr verstoßen deren aktive Maßnahmen (wie die Frauenquote) implizit gegen das Diskriminierungsverbot der Menschenrechte.

Eben.

Die Gleichberechtigung ist der Egalität verpflichtet. Die Gleichverpflichtung enstammt hingegen der Leistungsgerechtigkeit. Geht man jedoch von einer Unterschiedlichkeit der Geschlechter in einem gewissen Rahmen aus, kann der Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit nur zu unterschiedlichen Verpflichtungen führen. Eben das war der konservative Ansatz.

Ich habe da so ein Gefühl, dass mancher Konservative den Geschlechtern auch gerne unterschiedliche Rechte zugestehen würde. Und in dieser Hinsicht tendiere ich auch zur Meinung, dass sich gleiche Rechte und gleiche Pflichten bedingen, bzw. eine Ungleichheit der Pflichten auch zu einer entsprechenden Ungleichheit der Rechte führen sollte.

Ansonsten gibt's natürlich noch die Idee von Gleichwertigkeit von Rechten oder Pflichten, aber dann sollten sich schon alle Beteiligten einig darüber sein, was sie als gleichwertig betrachten wollen (von wegen "gleichwertige Arbeit" und so...).

Und ja, ich weiss, "ungleiche Rechte für ungleiche Pflichten", auch das ist eine "slippery Slope". Wenn man es damit zu weit treibt, hat das auch recht drastische Konsequenzen.

Das alles ist eine graduelle Geschichte in der Extreme nichts verloren haben, und von daher fand ich den Forentitel eigentlich mal recht clever.


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