Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Student (t), warum nimmst du keine anonyme .com-Domain?

vomTurm, Monday, 12.10.2009, 05:52 (vor 5499 Tagen) @ T.R.E.Lentze


Was eine selbsterstellte Graphiken betrifft, so läßt sich schwerer
voraussagen, inwiefern sie den Tatbestand der Verunglimpfung erfüllt. Hier
habe ich mich von dem Grundsatz leiten lassen: Wart' ab, was kommt! In dem
Falle kann man sich nämlich verteidigen und auf diese Weise auch noch auf
das Thema aufmerksam machen.

Gruß
Student

Genau, und darum geht´s. Der Prozess wird äußerst amüsant, wenn sich Volksverhetzerinnen auf einmal über Hetze aufregen. Natürlich verliert der Seiten-Betreiber den Prozess,....was noch besser ist.

--
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