Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Logik für Anfänger

T.R.E.Lentze, Sunday, 18.10.2009, 20:11 (vor 5515 Tagen) @ Garfield

Es geht um Gleichwertigkeit. Und da ist es eben so, daß etwas, das nicht
gleichwertig ist, höher- oder niederwertig sein muß.

"Höherwertig", "niederwertig", das ist sehr mißverständlich.

Kinder können bis zu einem Alter nicht schreiben und lesen. Sind sie deswegen "minderwertig" bzw. "niederwertig"? Dies zu behaupten wäre sehr problematisch. Ich kann nicht ausschließen, daß mein Sohn irgendwann ein wertvollerer Mensch werden wird als ich es bin. Schon von daher werde ich ihn nicht als niederwertig bezeichnen.

Und wie ist es mit geistig Behinderten, bei denen abzusehen ist, daß sie behindert bleiben? Sind sind "minderwertig" oder "niederwertig"? Instrumentell, d.h. um gewisse Arbeiten zu verrichten, ja. Aber was ihr Lebensrecht betrifft, nein.

Das Zivilrecht und das Strafrecht, beide bewerten Erwachsene und Kinder hierarchisch unterschiedlich, ohne deswegen irgendwelche Wertungen auszusprechen.

Beide bewerten auch Mann und Frau unterschiedlich: Väter haben weniger Rechte als Mütter; der Exhibitionismus-Paragraf gilt nur für Männer. Auch hier werden keine Wertungen ausgesprochen. Vielleicht liegen welche zugrunde. Aber die sollten dann mal diskutiert werden. Vor Allem sollte gefragt werden, wie sie zustandekommen.

Meine Antwort: Die "Benachteiligung" des Mannes beruht tatsächlich auf der Einstufung als minderwertig, auch wenn dies niemals direkt gesagt wird.

Was ich will - die auch rechtliche Unterordnung der Frau unter den Mann - stützt sich aber gerade nicht auf eine Einstufung als minderwertig, denn dann müßte ich auch Kinder als minderwertig sehen.

Ob man also Männern mehr Rechte gibt oder Frauen, das beruht auf ganz verschiedenen Voraussetzungen. Wer das gleichsetzt, der verwechselt wirklich "Äpfel mit Birnen".

Compris?

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