Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Frauenministerin Irene Alt GRÜNinnenInnen VORSICHT!!!! (Allgemein)

Fiete @, Saturday, 05.01.2013, 04:35 (vor 4128 Tagen) @ Oliver

Ist sowieso nicht ernstzunehmen, der Murks.
Das z.B. ist glatt gelogen ( wie so oft bei den grünlichbraunen ):
"Auch wenn Sie verheiratet sind, können Sie und Ihr Ehegatte sich nicht ohne
Weiteres gesetzlich vertreten. Ohne eine entsprechende Bevollmächtigung
kann niemand für eine andere Person rechtsverbindliche Erklärungen abgeben
oder Entscheidungen treffen. "

Die StPO sieht das allerdings bspw. so:

"Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
11. Abschnitt - Verteidigung (§§ 137 - 150)
§ 149

(1) Der Ehegatte oder Lebenspartner eines Angeklagten ist in der Hauptverhandlung als Beistand zuzulassen und auf sein Verlangen zu hören. Zeit und Ort der Hauptverhandlung sollen ihm rechtzeitig mitgeteilt werden."
Soweit mir bekannt, muß dafür keine Vollmacht vorliegen, bzw. dieselbe kann bei Bedarf ggf. auch im Nachhinein verfasst und eingereicht werden. Auch in anderen Beistandschaften sieht es ähnlich aus. Ehepartner gelten quasi automatisch als Beistand und sind Partei, w.h. sie können alle Rechtshandlungen für den Beteiligten vornehmen.

Aber laut aktueller grünbraun-Propaganda, muß man die gemeinsame Sorge ja auch beim JA beantragen.

Gruß..........Fiete

--
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