Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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So würde ich heute Justiz & Rechtsstaat definieren! (Allgemein)

Referatsleiter 408, Monday, 07.01.2013, 21:06 (vor 4337 Tagen) @ Mus Lim

"Die Gerechtigkeit ist in diesem Rechtsstaat unter dem Einfluss der Justiz zu einem nicht mehr anzutreffenden Gut geworden. Recht ist für die Bürger zu einer undurchschaubaren u. nebulösen Angelegenheit und für Juristen zu einer frei verformbaren Masse und Ausplünderungsgarantie zu Lasten der Bürger geworden. Unrecht zu akzeptieren ist mittlerweile für viele Bürger die rein wirtschaftlichere Lösung.

Dazu wesentlich beigetragen hat ein mittlerweile parasitäres Heer von Anwälten, die viele Bereiche des gesellschaftlichen/öffentlichen Lebens tumorartig belagern und die ein ehemals zielführendes Streben der menschlichen Gesellschaft nach Rechtsfrieden zwischen deren Bürgern zu ihren Gunsten als Einkommensabsicherungssystem umgebaut haben. Sekundiert dabei wurden sie von den in der politischen Klasse und deren Führungselite verbeamteten Juristen, die sich als selbst über die Gesetze hinwegsetzende Clique zu erkennen geben und den Rechtsbruch/-beugung profitabel zu nutzen wissen.

Mittlerweile gleicht ein Gerichtsverfahren eher einer Lottoziehung, bei der despotische, inkompetente, menschlich ungeeignete Richter und Staatsanwälte in sadistischer Arroganz den Bürger ihre Macht spüren lassen und über Sachen urteilen, von denen sie fachübergreifend selbst überhaupt nichts verstehen. Dabei wird dem Bürger groteskerweise die vollzogene Rechtsbeugung als juristisch rechtens vermittelt. Gesetze gelten für diese Kreise nur, wenn nicht der Bürger sie für sich beansprucht. Was man gegen den Bürger politisch durchsetzen will, läst man durch das höchste/hörige Gericht einfach legitimieren.

Der Bürger muss nicht mehr zwangsläufig eine Straftat begangen haben, um von diesem Richterstaat veruteilt zu werden. Für solch eine Willkür und Fehlentscheidung muss ein Richter selbst niemals haften, denn davor schützen ihn eigens dazu initiierte Gesetze, die zu einer regelrechten Imunität des eigentlichen Täters führen."


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