Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das ist dann aber Verwandtschaft durch Abstammung (Allgemein)

Mus Lim ⌂ @, Sunday, 06.01.2013, 11:01 (vor 4338 Tagen) @ Referatsleiter 408

Zu einem Stammbaum, der sich ja zwangsläufig nach einer Geburt immer weiter fortentwickelt, ist doch eine Ehe nicht unbedingt zwingend. Dem Stammbaum ist das egal, ob verheiratet oder nicht. Fakt ist, dass aus einer Verbindung ein Nachfahre entstanden ist und der ist zu den anderen "Stammbaum-Beteiligten" verwandt. Einer standesamtlichen Ehe bedarf es dazu nicht.

Das ist dann aber Verwandtschaft durch Abstammung.

Der Nachfahre ist (durch Abstammung) verwandt mit seinen (nicht verheirateten) Eltern.

Sein Vater ist dann aber immer noch nicht verwandt mit den Geschwistern und den Eltern der Mutter und viceversa.

Verwandtschaft entsteht durch
1. Abstammung
2. Heirat
3. Adoption

Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

Wenn der Bruder meines Vaters im Konkubinat lebt, dann ist seine Konkubine nicht meine Tante. Konkubinat begründet keine Verwandtschaft. Das ist ja der Unterschied zur Ehe.

Auch ist das Pflegekind meiner Eltern nicht mein Bruder. Das ist er nur bei einer Adoption.

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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