Was Brautmeier a.D. wohl dafür schon Aufgewendet hat? (Gleichschaltung)
Ein paarhunderttausend Euro Steuergeld waren es wohl schon, alleine durch sein Gehalt und seine Zeit.
Ich bin geehrt dass das Brautmeier Matriarsch meinen Beitrag beanstandete:
Für mich ist die Frage eher so:
Vergewaltigung ist ein Angriff auf einen Mann der die Frau und ihre Kinder versorgt. Ein unrechtmäßiger Zeugungsversuch.
Es ist ein Angriff auf Eigentum.
Alleine dadurch das der Mann die Frau versorgt wird sie ein Stückweit sein Eigentum. Es ist faktisch immer noch so, Geld fließt vom Mann zur Frau, nur mit weniger Kindern und Gegenleistungen der Frauen heutzutage.
Eigentumsrechte genießen gesetzlichen Schutz.
Also machte es Sinn Vergewaltigung zu verhindern und zu ahnden.
Anders überlegt ist aber eine Frau, wie unsere Durchschnittsfrau heutzutage, weniger Eigentum faktisch durch ihren Mangel an Gegenleistungen für den Aufwand den die Gesellschaft in diese steckt und aufgrund ihres geänderten rechtlichen Status und Stellung in der Gesellschaft.
So ist eine Vergewaltigung weniger hart zu ahnden, nicht über das Maß von Körperverletzung und Nötigung, denn Frauen sind heute Eigenverantwortlicher, gehören niemandem der dann in besonderer Weise geschädigt wäre, sind nicht mehr schützenswertes Eigentum sondern, wie gesagt, eher eine Fehlinvestition.
Wollte man die Vergewaltigung von Frauen durch Männer, also den „widerrechtlichen Zeugungsversuch“ ahnden so müsste man in gleichem Maße eine rechtmäßige Zeugung von Frauen fordern was natürlich auch eine Ahndung von Verhinderung einer Zeugung, Abbruch einer Zeugung oder Tötung neugeborenen Lebens durch Mütter bedingt.
Ich persönlich bin deswegen der libertären Meinung dass Vergewaltigung keine zeitgemäße Straftat mehr ist, es ist Körperverletzung und Nötigung.
So wird der Fall in Indien für mich zu einem Mordfall der das Glück als einer von hundert Morden pro Tag in Indien hatte es in unsere Nachrichtenseifenopern und sozialen Weiberneztwerke zu schaffen.
Anmerkung durch admin am 13-9-2013: Dieser Text ist durch Dr. Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM), als absolut unzulässiger Inhalt bezeichnet und unter Zwangsgeldandrohung gestellt worden.
In vorliegendem Falle lehne ich jede Selbstzensur kategorisch ab, da ich mich an der Demontage des Rechtsstaates nicht beteiligen will. Der demokratische Rechtsstaat lebt vom Diskurs, nicht von der Diskurs-Unterdrückung.
--
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Patriarchale Spülregeln
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Marvin,
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