Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fürs nichts tun?

BartS, Friday, 31.08.2001, 20:42 (vor 8485 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Babywunsch: 24% der Frauen würden absichtlich von Joachim am 31. August 2001 16:53:10:

Ach ja, wenn man fürs nichts tun und es richtig macht dann über 2000DM abzocken kann?

Das aufziehen eines Kindes ohne den Vater ist also gleichbedeutend mit nichtstun? *grübel* Wie kommt man nur auf sowas? Ich habe Respekt vor jeder alleinerziehenden Mutter (und natürlich auch Vater), weil man ab da an wirklich auf vieles Verzichten muß, angefangen von der Freizeit bis hin zu den regelmässigen Verpflichtung und die Verantwort. Ich habe auch Achtung vor meiner Mutter und meinem Vater, die uns 3 Kinder wohl behütet aufwachsen lassen haben. Aus allen drei ist was geworden :-). Das hat sicher nichts mit nichts tun zu tun.

Ich frage mich, warum dann manche Frauen in der Scheidungsphase ganz massiv nach Geld, Kind und Macht aus sind und auch unfaire Mittel einsetzen wenn es da nichts zu holen gäbe,

In manchen Fällen gibt es da auch was zu holen (was ja vom Einkommen des Mannes abhängt). Warum tun diese Frauen das, nun wahrscheinlich aus Geldgier, das ist doch nichts seltenes in unserer Gesellschaft.

das ist immer dann der Fall wenn man sich Privilegien sichern will aber niemals um Nachteile in Kauf nehmen zu wollen! Denke mal darüber nach!

Ich merke das in den Diskussionen nicht nur hier sondern im RL sehr oft, das es Menschen gibt, die Privilegien fordern und nichts dafür tun wollen.

Wegen des Links:

erster Teil: Da heißt es "Ohne Arbeit bekommt man ..." Kindererziehen ist also ein Vergnügen, oder wie? Unter den Gegenheiten, kann man nicht gleichzeitig arbeiten und Kinder erziehen. Ohne Arbeit haben wir als Kinder eine gesicherte Zukunft bekommen, ohne Arbeit bekamen wir von den Eltern Taschengeld, ohne Arbeit bekamen wir eine Schulbildung spendiert. Ich bin der Meinung, an erster Stelle kann nicht stehen, welche Arbeit wir machen, sondern welche Bedürfnisse wir besitzen.

Und knapp 2500 DM um zwei Kleinkinder zu versorgen und sich selbst (ja, das muß auch sein) ist nun wirklich nicht was, wovon man reich werden könnte.

Zum zweiten Teil: Anspruch auf den Unterhalt (2400 DM) für sich selbst hat sie nur, solange sie aufgrund das Kindes nicht arbeiten kann. Die 600 DM private Krankenversicherung beziehen sich wahrscheinlich auf beide, wobei noch zu klären wäre, ob man, wenn geschieden man für die Ex-Ehefrau mitbezahlen muß. Das gleich gilt auch für die Rentenversicherung.

Wenn die Frau mit einem neuen Lebensgefährten zusammenzieht tritt folgender Fall ein (Quelle: www.mein-recht.de/unterhalt.html):

"Zusammenleben mit einem neuen Partner: das Zusammenleben des
Unterhaltsberechtigten mit einem neuen Partner führt in folgenden Fällen zu einem
Ausschluss des Unterhaltsanspruchs:
- wenn eine Unterhaltsgemeinschaft besteht, also wenn der - leistungsfähige - neue
Partner
freiwillig für den Unterhalt des Ehepartners sorgt
- oder wenn seit mindestens zwei Jahren eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt."

D.h. der Anspruch auf Unterhalt verfällt in der Regel.

Übrigends wer ein Reihenhaus besitzt, muß nun wirklich nicht am Hungertuch nagen. Zumal sich nach Verkauf des Reihenhauses auch Gewinn schöpfen läßt und man nicht mehr die günstige Wohnbedingung als Einkommen angerechnet bekommen. Also bitte kein falsches Mitleid für den armen Ehemann.

Gruss
BartS


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