Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Fürs nichts tun?

Sven, Friday, 31.08.2001, 21:32 (vor 8485 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Fürs nichts tun? von BartS am 31. August 2001 17:42:40:

Wenn die Frau mit einem neuen Lebensgefährten zusammenzieht tritt folgender Fall ein (Quelle: www.mein-recht.de/unterhalt.html):
"Zusammenleben mit einem neuen Partner: das Zusammenleben des
Unterhaltsberechtigten mit einem neuen Partner führt in folgenden Fällen zu einem
Ausschluss des Unterhaltsanspruchs:
- wenn eine Unterhaltsgemeinschaft besteht, also wenn der - leistungsfähige - neue
Partner
freiwillig für den Unterhalt des Ehepartners sorgt
- oder wenn seit mindestens zwei Jahren eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt."
D.h. der Anspruch auf Unterhalt verfällt in der Regel.

In vielen Fällen ist aber die Frau und ihr neuer Partner nicht so dumm und sie leben offiziell nicht in einer solchen Gemeinschaft und jeder behält seine eigene Wohnung (dies ist für den neuen Partner i.d.R. um einiges billiger, als für den Unterhalt der Frau komplett aufkommen zu müssen).

Hier wird das Recht sicherlich genauso häufig mißbraucht wie bei Sozialhilfeempfängern die dicke Autos fahren (finanziert durch reichlich Schwarzarbeit und das Auto läuft auf den Namen eines Verwandten/Freundes).

Sven


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