Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rechtsstaat

Mr. D, Monday, 01.10.2001, 17:46 (vor 8454 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Zivildienst.de neuer Link.... von Joachim am 30. September 2001 21:11:56:

Rechtsstaat und Gerechtigkeit liegen nah beieinander. Nichts, was gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstößt, ist rechtstaatlich.
Die Wehrpflicht gem. Art. 12 Buchst. a GG verstösst doch eindeutig gegen die geschlechtsunabhängige Gleichberechtigung gem. Art. 3 Abs. 1 GG. und somit ist die Wehrpflicht NICHT rechtsstaatlich vertretbar.


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