Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Krieg der Gesetze?

Ferdi, Tuesday, 02.10.2001, 20:13 (vor 8453 Tagen) @ der mit dem Wolf tanzt

Als Antwort auf: Re: Krieg der Gesetze? von der mit dem Wolf tanzt am 02. Oktober 2001 15:10:34:

Hi,

Du bist doch sicher der Chris.(?)

Wieso rechtlich in Ordnung?

Nein, da verdrehst Du etwas, die Tatsache, das Art. 12a GG so wie er ist im GG steht lässt keinen anderen Schluss zu, als das er eine Schranke des Art. 3 GG darstellt. Während Art. 4 GG und Art. 2 Abs. 2 GG gegeneinander abgewogen werden. So ist mein Beispiel sehr extrem gewesen, aber im Falle der Zeugen Jehovas zum Beispiel, die eine Bluttransfusion ablehnen und lieber sterben, geht Art. 4 GG dem Art. 2 Abs. 2 GG vor...

Da stehen vier Artikel im Grundgesetz. Wieso schränkt dann 12a den 3 ein, während 4 und 2/2 gegeneinander abgewogen werden? Alle stehen schön einträchtig beieinander im Grundgesetz.

Da komme ich einfach nicht hinter. Oder kann mir einer in diesem Forum (ausser Chris) sagen, wo da die Logik drinsteckt?

Übrigens verletzt 12a und die Wehrpflicht sogar auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit, oder wie ist die massenhafte Erkrankung ehemaliger Radartechniker zu bewerten, die an miserabel bzw. garnicht abgeschirmten Radargeräten gearbeitet haben und ihre Gesundheit ruiniert haben?

Gruss,
Ferdi

PS: Meine Verbitterung darüber bekommen Frauen schon lange heftig zu spüren! Solln sie ihren Mist doch alleine machen! Die können doch alles, sind doch die besseren Wesen! Dann können sie ihre Elektronik gefälligst auch selber reparieren, verdammt noch mal!


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