Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Rechtsstaat

Joachim, Monday, 01.10.2001, 18:43 (vor 8454 Tagen) @ Mr. D

Als Antwort auf: Rechtsstaat von Mr. D am 01. Oktober 2001 14:46:51:

Rechtsstaat und Gerechtigkeit liegen nah beieinander. Nichts, was gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstößt, ist rechtstaatlich.
Die Wehrpflicht gem. Art. 12 Buchst. a GG verstösst doch eindeutig gegen die geschlechtsunabhängige Gleichberechtigung gem. Art. 3 Abs. 1 GG. und somit ist die Wehrpflicht NICHT rechtsstaatlich vertretbar.

Ich wurde aber schon darüber belehrt, dass der Artikel 12a GG Verfassungsrang hat und somit legitim sei, das hat mir eine Person namens Chris gesagt und diese Person kann man unten im Link finden!
Er hat sich oft mächtig darüber geärgert, wenn ich schrieb "Der Artikel 12a verstößt gegen den Artikel 3 GG". Er wollte auch, dass ich den Begriff "verstößt" in "verletzt" ersetzen soll. Ich schrieb Ihm zurück, dass der Artikel 3 GG auch Verfassungsrang hat und der Artikel 12a GG eindeutig gegen Artikel 3 GG eine Verletzung darstellt, so lange Frauen nicht zur Wehrpflicht gezwungen werden. Er sah dann auch ein, dass man die männerfeindliche und männerdiskriminierende Männerwehrpflicht abschaffen sollte!

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