Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Krieg der Gesetze?

Ferdi, Tuesday, 02.10.2001, 15:44 (vor 8453 Tagen) @ der mit dem Wolf tanzt

Als Antwort auf: Re: Nun,.. von der mit dem Wolf tanzt am 02. Oktober 2001 10:31:24:

Hi,

Anders Beispiel: wenn ich eine Religion angehöre, die Menschenopfer darbringt... kann ich mich auch nicht auf Art. 4 GG berufen, sondern dieser wird durch Art. 2 Abs. 2 GG beschränkt. Das bedeutet aber doch nicht, dass keine Religionsfreiheit garantiert wird.

Wenn Du Art. 2 Abs. 2 GG (Recht auf Leben/Unversehrtheit) heranziehst, um
Art. 4 Abs. 2 GG (Religionsausübung) einzuschränken, dann kann ich meinerseits Art. 3 Abs 2 GG (Gleichbehandlung der Geschlechter) heranziehen, um Art. 12a GG (Wehrpflicht NUR für Männer) einzuschränken. Es ist wohl von der persönlichen Einstellung des Interpreten abhängig, mit welchem Artikel des GG er den anderen einschränkt. Du machst beim Beispiel der Religionsausübung ja nichts anderes, wie ich bei der Gleichbehandlung der Geschlechter. Die Militaristen- und Radikalfeministenfraktion sagt: Art 12a schränkt Art. 3 ein, ich als Gleichberechtigungskämpfer sage: Art 3 schränkt Art 12a ein. Damit ist doch nicht gesagt, dass Art 12a unwirksam wird, es ist nur zu fordern dass Art 12a für ALLE Bürger gilt.

Ist doch was dran an dem Vergleich mit der Salzsäure und der Natronlauge. Naturgesetze sind eben absolut! Zum Glück! Sonst würden Politiker die auch noch nach ihrer Willkür verdrehen und verbiegen.

EU-Recht hat gegenüber nationalem Recht einen Anwendungsvorang, EU-Recht kann aber nicht nationales Recht und erst recht nicht die Verfassung außer Kraft setzen.

Gut, ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet. Aber der Anwendungsvorrang genügt doch. Wenn die EU (wer auch immer da zuständig ist) feststellt, dass ein deutsches Gesetz gegen die Gleichbehandlung der Geschlechter und damit gegen EU-Recht verstösst, dann hat eben der deutsche Gesetzgeber die diesbezüglichen Gesetze entsprechend zu ändern. Von Ausserkraftsetzen ist nicht die Rede, und das ist auch garnicht notwendig. Und ein Eingriff in die Verteidigungsstruktur ist das auch nicht.

Gruss,
Ferdi


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