Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Rechtsstaat

der mit dem Wolf tanzt, Monday, 01.10.2001, 20:46 (vor 8454 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Joachim am 01. Oktober 2001 15:43:14:

Rechtsstaat und Gerechtigkeit liegen nah beieinander. Nichts, was gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstößt, ist rechtstaatlich.
Die Wehrpflicht gem. Art. 12 Buchst. a GG verstösst doch eindeutig gegen die geschlechtsunabhängige Gleichberechtigung gem. Art. 3 Abs. 1 GG. und somit ist die Wehrpflicht NICHT rechtsstaatlich vertretbar.

Ich wurde aber schon darüber belehrt, dass der Artikel 12a GG Verfassungsrang hat und somit legitim sei, das hat mir eine Person namens Chris gesagt und diese Person kann man unten im Link finden!
Er hat sich oft mächtig darüber geärgert, wenn ich schrieb "Der Artikel 12a verstößt gegen den Artikel 3 GG". Er wollte auch, dass ich den Begriff "verstößt" in "verletzt" ersetzen soll. Ich schrieb Ihm zurück, dass der Artikel 3 GG auch Verfassungsrang hat und der Artikel 12a GG eindeutig gegen Artikel 3 GG eine Verletzung darstellt, so lange Frauen nicht zur Wehrpflicht gezwungen werden. Er sah dann auch ein, dass man die männerfeindliche und männerdiskriminierende Männerwehrpflicht abschaffen sollte!

Art. 12 a GG verletzt nicht Art. 3 GG, weil Art. 12a eine verfassungsimamente Schranke von Art. 3 GG ist.

So einfach ist das! Das der EuGH das Grundrecht auf Gleichberechtigung verletzt sieht, liegt daran, dass es etwas wie Art. 12 a GG nicht auf europäischer Ebene gibt und über das GG hat der EuGH nix zu kamellen.

der mit dem Wolf tanzt


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