Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mal ganz ehrlich....

Holger, Wednesday, 31.10.2001, 18:27 (vor 8424 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Mal ganz ehrlich.... von Maya am 31. Oktober 2001 09:09:26:

Holger,
du hast ja schon diverse Male mit deiner Sicht der Dinge hier geglänzt.
Dein Vokabular bereitet immer noch Übelkeit.

Du solltest meinem Geschmack nach nicht die tapfere Rolle der stolzen, ihre Rechte nicht in Anspruch nehmenden Heldin spielen, sondern einfach einsehen, daß Du wohl irgend etwas falsch gemacht hast. Daß Frau spätestens nach der dritten Scheidung einen Porsche fahren muß, wußte schon die unsägliche Gaby Hauptmann vor Jahren zu verkünden und meiner Lebenserfahrung entspricht es, daß dieses gar nicht so weit hergeholt ist.
Jedenfalls friste ich mit einem fünfstelligen Einkommen mein Dasein in einem Wohnklo und daß ich jemals wieder ein Auto besitzen könnte, ist mehr in der Gegend "frommer Wunsch" angesiedelt. Wehe den Besiegten!

Nettes Bild, du Besiegter.
Deine Rechnung würde mich im übrigen mal interessieren, wie du es als Topverdiener auf den Lebensstandard eines Penners bringst, laut deiner eigenen Beschreibung.
Nehme ich dir nicht ab.
Propaganda der Unterhaltszahler, porschefahrende Exe, alles bekannt, aber nicht gesehen, außer in diesen bunten Zeitschriften :-)

Einfach zu lösen, Dein Problem. Falls Du nicht einen der zahllosen Abzockratgeber zur Hand hast, hier die Kurzformel zur Berechnung der Summe, die dem Unterhaltspflichtigen verbleibt:

Bruttogehalt minus Steuern nach Klasse 1 minus Sozialversicherungskosten für alle minus Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Dieser Rest wird gesiebtelt, 3/7 für Exe, 4/7 für Unterhaltspflichtigen.
Zum Nachrechnen: Einem Unterhaltspflichtigen, der ca 5000 DM brutto verdient, verbleibt nach Scheidung bei einem Kind nur noch ungefähr der Mindestbehalt von 1500 DM.
Bei mehreren Kindern ist in ungünstigen Fällen ein Bruttogehalt von 8000 DM noch nicht ausreichend, daß dem Unterhaltspflichtigen mehr als der Mindestbehalt verbleibt. Durch die Bestimmung, daß Exe den "ehelichen Lebensstandard" beibehalten darf, ist sie insbesondere bei Gutverdienern voll aus dem Schneider und muß nie mehr arbeiten. Selbst wenn die Kinder aus dem Haus sind, hat sie immer Anrecht auf 3/7 des Einkommens des Exmannes.
Wie unser Gaby schon sagte: wer spätestens nach der dritten Scheidung keinen Porsche fährt, hat irgend etwas falsch gemacht......


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