Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verminderte Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol ?

Beobachter, Wednesday, 03.08.2005, 15:25 (vor 7044 Tagen) @ Sinnvolles Pseudonym

Als Antwort auf: Re: Wieso ist DAS eigentlich "nur" Totschlag und nicht Mord ? (nT) von Sinnvolles Pseudonym am 03. August 2005 11:05:

"Stellen wir mal diese Frage:
Wenn ich mich vorsätzlich alkoholisiere um dann eine Tat zu begehen, kann ich mich dann auf Rauschtat rausreden?
Die Frau hat sich angeblich immer mit Alkohol zugeschüttet wenn die Wehen einsetzten ..."

Dazu noch drei Erwägungen:

- Es ist ja wohl keineswegs bewiesen, vermutlich sogar unbeweisbar, daß die Frau während der Kindstötungen betrunken war. Erst müßte auch bewiesen werden, daß sie überhaupt getötet hat.

- Die Entscheidungsfrage, ob hier Mord oder Totschlag vorliegt, ist für uns eigentlich nur sinnvoll in Zusammenhang mit der Frage, ob gleiche Kriterien dann auch angewandt würden im Falle einer vergleichbaren männlichen Täterschaft. Denn letztlich geht es uns (oder den meisten von uns) nicht darum, daß Frauen möglichst hart bestraft werden, sondern darum, daß sie strafrechtlich nicht länger privilegiert werden; m.a.W., daß Frauengefängnisse letztlich genauso voll (oder besser leer) sind wie Männergefängnisse.

- Es ist also das Augenmerk darauf zu lenken, ob Männer im Falle einer Vergewaltigung oder Kindesmißhandlung, jeweils mit Todesfolge, sich ebenfalls erfolgreich darauf berufen können, "jedesmal" betrunken gewesen zu sein. Dabei ist m.W. erwiesen, daß Männer häufiger im Affekt oder Rausch gewalttätig werden als Frauen. Wenn es danach ginge, müßten sie also meist weniger hart bestraft werden als Frauen.

Freundliche Grüße

B.


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