Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsätzlich herbeigeführte Schuldunfähigkeit nützt nix

Beelzebub, Thursday, 04.08.2005, 04:40 (vor 7043 Tagen) @ Sinnvolles Pseudonym

Als Antwort auf: Re: Wieso ist DAS eigentlich "nur" Totschlag und nicht Mord ? (nT) von Sinnvolles Pseudonym am 03. August 2005 11:05:

Stellen wir mal diese Frage:
Wenn ich mich vorsätzlich alkoholisiere um dann eine Tat zu begehen, kann ich mich dann auf Rauschtat rausreden?

Nein. Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rauschzustand versetzt, obwohl er weiß oder es zumindest für möglich halten muss, dass er im Rauchzustand eine Straftat begehen wird (sog. actio libera in causa), kann gleichwohl wie ein voll Schuldfähiger bestraft werden.

Die Frau hat sich angeblich immer mit Alkohol zugeschüttet wenn die Wehen einsetzten ...

Mit dieser Ausflucht hätte sie sich vielleicht bei einer Kindstötung aus der Bredouille herausgewunden, evtl.auch bei zweien - aber bei neun tut sie sich damit keinen Gefallen.

DaPis & DiMsaas

Beelzebub

P.S.

Übrigens, apropos Rauschtat, da möchte ich bei der Gelegenheit gleich noch was an eine gewisse hier immer mal wieder auftauchende Feministin loswerden, die bekanntermaßen wenig trinkt, dafür aber oft - und dann viel.

Lies dir das mit der actio libera in causa gründlich durch, wenn du gerade mal nüchtern bist. Lass es dir erforderlichenfalls von deinem Anwalt, mit dem du hier schon einer Teilnehmerin gedroht hast, noch mal gaaanz langsam erklären. Nicht dass du am Ende noch dem folgenschweren Irrtum erliegst, mit nur genügend Fusel intus könntest du tun was du willst.


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