Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verminderte Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol ?

Jim, Wednesday, 03.08.2005, 22:28 (vor 7043 Tagen) @ Beobachter

Als Antwort auf: Verminderte Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol ? von Beobachter am 03. August 2005 12:25:

"Stellen wir mal diese Frage:
Wenn ich mich vorsätzlich alkoholisiere um dann eine Tat zu begehen, kann ich mich dann auf Rauschtat rausreden?

in der Praxis a.A. nein. Mit welcher Begründung, ist allerdings umstritten. Die juristische Lehre vertritt die sog. actio libera in causa (die im Ursprung freie Handlung) wo die Strafbarkeit auf den Zeitpunkt der Berauschung vorverlegt werden soll, wenn dort schon Vorsatz bez. der späteren Tatbestandsverwirklichung vorlag. Die Rechtssprechung macht das glaub ich über

§ 323a Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

-----

mfg
Jim

Die Frau hat sich angeblich immer mit Alkohol zugeschüttet wenn die Wehen einsetzten ..."[/i]

Dazu noch drei Erwägungen:
- Es ist ja wohl keineswegs bewiesen, vermutlich sogar unbeweisbar, daß die Frau während der Kindstötungen betrunken war. Erst müßte auch bewiesen werden, daß sie überhaupt getötet hat.
- Die Entscheidungsfrage, ob hier Mord oder Totschlag vorliegt, ist für uns eigentlich nur sinnvoll in Zusammenhang mit der Frage, ob gleiche Kriterien dann auch angewandt würden im Falle einer vergleichbaren männlichen Täterschaft. Denn letztlich geht es uns (oder den meisten von uns) nicht darum, daß Frauen möglichst hart bestraft werden, sondern darum, daß sie strafrechtlich nicht länger privilegiert werden; m.a.W., daß Frauengefängnisse letztlich genauso voll (oder besser leer) sind wie Männergefängnisse.
- Es ist also das Augenmerk darauf zu lenken, ob Männer im Falle einer Vergewaltigung oder Kindesmißhandlung, jeweils mit Todesfolge, sich ebenfalls erfolgreich darauf berufen können, "jedesmal" betrunken gewesen zu sein. Dabei ist m.W. erwiesen, daß Männer häufiger im Affekt oder Rausch gewalttätig werden als Frauen. Wenn es danach ginge, müßten sie also meist weniger hart bestraft werden als Frauen.
Freundliche Grüße
B.


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