Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

Eugen, Sunday, 30.04.2006, 01:39 (vor 6566 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von susu am 29. April 2006 20:49:35:

Die Frage, ob sich die Tagesschau von Herrmann distanziert, sie zeitweilig beurlaubt, etc. ist kein juristisches Problem. Meines Wissens existiert kein Gesetz für diesen Sachbestand (aber ich bin kein Jurist, kann mich also irren).

Das kann aber ein juristisches Problem werden, wenn Herman gegen eine solche Beurlaubung klagen würde.

Das Grundgesetz sagt zwar in Art.3 Abs.2 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" fügt aber und das ist ein Gleichstellungs(!)gebot in Absatz 3 hinzu: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes [..] benachteiligt oder bevorzugt werden." Das ist eine Aufforderung zur Gleichstellung, weil sie sich im Gegensatz zu Abs.2 auf eine Faktuelle Gleichbehandlung bezieht.

...und somit ist es eben kein Gleichstellungsgebot, sondern ein Gleichbehandlungsgebot, welches sich zwangsläufig aus dem Gleichberechtigungsgebot ergibt.

Gleichstellung dagegen beinhaltet dirigistische Maßnahmen, mit denen z.B. durch einseitige Förderung, Subventionen, gezielte Benachteiligung von Männern, Unterschiede nivelliert werden sollen, z.B. bei der Besetzung von Vorstandspositionen in der Wirtschaft. Das ist mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz überhaupt nicht zu rechtfertigen. Schließlich haben auch Frauen das Recht, solche Positionen einzunehmen.

Gruß, Eugen


gesamter Thread:

 

powered by my little forum