Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf...

susu, Sunday, 30.04.2006, 03:18 (vor 6542 Tagen) @ Eugen

Als Antwort auf: Re: Eva Hermann: EMMA ruft zum Mobbing auf... von Eugen am 29. April 2006 22:39:51:

Das kann aber ein juristisches Problem werden, wenn Herman gegen eine solche Beurlaubung klagen würde.

Halte ich für unwahrscheinlich. Zwar könnte sie wohl gegen eine allgemeine Suspendierung klagen, allerdings besteht meines Wissens nach kein Rechtsanspruch auf Sendezeit für Moderatoren.

...und somit ist es eben kein Gleichstellungsgebot, sondern ein Gleichbehandlungsgebot, welches sich zwangsläufig aus dem Gleichberechtigungsgebot ergibt.

Nein. Der Überbegriff ist die Gleichbehandlung. Gleichberechtigung bedeutet Gleichbehandlung durch die Justiz. Gleichbehandlung durch andere Organe des Staates, Körperscahften und Privateleute heißt Gleichstellung und folgt nicht zwangsläufig aus der Gleichberechtigung.

Gleichstellung dagegen beinhaltet dirigistische Maßnahmen, mit denen z.B. durch einseitige Förderung, Subventionen, gezielte Benachteiligung von Männern, Unterschiede nivelliert werden sollen, z.B. bei der Besetzung von Vorstandspositionen in der Wirtschaft. Das ist mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz überhaupt nicht zu rechtfertigen. Schließlich haben auch Frauen das Recht, solche Positionen einzunehmen.

1) Gleichstellung beinhaltet nicht zwangsläufig Dirigistische Maßnahmen.
2) Du legst den Finger auf den wunden Punkt. Richtig, sie haben das Recht sich für diese Positionen zu bewerben. Und sie haben das Recht diese Positionen einzunehmen, wenn sie eingestellt werden. Allerdings gibt es in solchen Fällen Entscheidungsträger, die eventuell Frauen und Männer nicht gleich behandeln. Und in solchen Fällen können weder Frauen noch Männer sich auf die Gleichberechtigung berufen. Allerdings auf das allgemeine Gleichbehandlungsgebot in Absatz 3 (auch wenn es kaum eine Möglichkeit gibt, es durchzusetzen).

susu


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