Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht

Frau*****, Friday, 19.04.2002, 19:22 (vor 8253 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Ferdi am 19. April 2002 14:06:13:

Ach nee! *LOL* Ist etwa die Forderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", die berechtigterweise von Frauenverbänden immer wieder erhoben wird, auch ein "sturer Gleichheitsgedanke"?
"Alle Menschen sind gleich, aber Fünf-Sterne-Frauen sind gleicher". Das ist wohl Deine Definition von Gleichbereichtigung.
Gruss,
Ferdi

hallo ferdi, hallo elwu,
versuche bitte zu differenzieren:
die *wehrpflicht* betrifft das verhälnis bürger/staat.
*gleicher lohn für gleiche arbeit* betrifft die ebene des bgb/arbeitsrecht und nicht in erster linie die verfassung.
aus diesen gründen ist es für frauen ungleich schwieriger, dieses recht durchzusetzen, da lediglich kleine *nuancen* im arbeitsvertrag genügen, um frauen den gleichen lohn zu verweigern.

was habt ihr denn davon, wenn frauen auch und so fühlt ihr euch ja *opfer einer staatlichen verpflichtung* werden? die psychische genugtuung eines kindes, das sich darüber freut, wenn andere auch *bestraft* werden? und wenn man euch entgegenhält, frauen übernehmen überwiegend auf der sozialen/familialen ebene aufgaben, vor denen sich männer so gerne drücken, dann heißt es: aber, dies machen sie ja freiwillig.

ihr habt schon ein merkwürdiges verhältnis von gleichheit.


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