Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht

Frau*****, Saturday, 20.04.2002, 15:40 (vor 8252 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Maesi am 20. April 2002 12:20:08:

Joerg moege mir meine deutlichen Worte verzeihen, aber eine solch hanebuechene Argumentation habe ich noch selten gelesen. Weshalb sollte das Verhaeltnis zwischen Buerger und Staat aus Sicht der verfassungsmaessigen Gleichstellung der Geschlechter anders behandelt werden als im BGB oder Arbeitsrecht.

das ist dummes zeug, was du hier ausbreitest.
ich habe von einer völlig anderen ebene gesprochen, als ferdi die vermischung zwischen *wehrpflicht* und *gleicher lohn für gleiche arbeit* angesprochen hat.
und es in der tat eine andere rechtsposition. bei dem problem *wehrpflicht* ist es das rechtsverhältnis *bürger/staat* und wird durch unsere verfassung geregelt.
*gleicher lohn für alle* ist erstmal eine rechtsposition des bgb/arbeitsrecht, denn es besteht erstmal ein verhältnis arbeitgeber/arbeitnehmer (ein privatrechtliches verhältnis). es wird in konturen geregelt durch das bgb/arbeitsrecht oder die tarifvereinbarungen. beide sind im rahmen der vertragsfreiheit *dehnbar*.

ich kann diesen undifferenzierten unsinn so langsam nicht mehr hören.
es ist wohl so, du bist ein armer, gebeutelter mann.


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