Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht

Maesi, Saturday, 20.04.2002, 14:00 (vor 8256 Tagen) @ Frau*****

Als Antwort auf: Re: EuGH-Verfahren zur Männerwehrpflicht von Frau***** am 19. April 2002 13:44:34:

Hallo Frau*****

Ein weiterer Thread zur Maennerwehrpflicht und schon taucht die unvermeidliche Frau***** wieder auf. *eg*

Anlass ist die Klage eines 19-jährigen aus Konstanz, der in der Wehrpflicht nur für Männer einen Verstoss gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie sieht.
amüsant wäre es, wenn man etwas über die psychische konstruktion dieses halb-erwachsenen jungen erfahren könnte.
ich würde gerne etwas über die *schwere seiner bürde*, über die *zentnerschwere last*, über sein persönliches *knecht-dasein* erfahren.
oder ist er auch nur so einer, der sein jugendliches rebellentum ausleben will; die wäsche zu seiner mutti bringt und sich dann bei frau ausweint, wenn etwas schief läuft?

Deine Haltung kann ich nur als Form der sekundaeren Viktimisierung bezeichnen. Ein Mann, der gegen eine Ungerechtigkeit (eben der sexistischen Maennerwehrpflicht) gerichtlich vorgeht, wird laecherlich gemacht und seine Motive in Zweifel gezogen. Durch diese Argumente musst Du Dich mit der eigentlichen Problematik gar nicht mehr auseinandersetzen, ein alter Trick.

ich nehme seine empfindsamkeit für ungerechtigkeit nicht ab; seine sensibilität zeugt eher von egoistischen motiven. diese haltung: *ich muß, also sollt ihr (frau) auch*, ist wahrlich nicht nicht sehr erwachsen.
und ein *sieg* (welch dummes wort) wäre hier ein pyrrhussieg, denn das problem *wehrpflicht* wäre dadurch nicht aus der welt.

Flacsh. Indem Du ohne weitere Hinweise diesem Manne sein Gerechtigkeitsempfinden und seine Sensibilitaet absprichst, entpuppst Du selber Dich als unreif. Dass er ein persoenliches Interesse an der Beseitung dieser Maennerdiskriminierung hat, wird hier niemand bezweifeln. Nun werden nahezu alle Klagen an Gerichten aus einer persoenlichen Betroffenheit heraus eingereicht; das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie allein deswegen nicht gerechtfertigt sind. Diese Haltung, die Du ihm unterstellst ('ich muß, also sollt ihr (frau) auch'), kann ich aus dem Gelesenen uebrigens nicht ableiten. Verfuegst Du womoeglich ueber weitergehende Informationen? In diesem Fall solltest Du sie hier praesentieren.
Das Problem der sexistischen Wehrpflicht kann ein Gericht natuerlich nicht selbst loesen. Aber das Gericht (hier der EuGH) kann den betreffenden Staat dazu verpflichten, es zu loesen. Immerhin anerkennst Du, dass es ein Problem namens Wehrpflicht gibt.

was bleibt: ein sturer gleichheitsgedanke.

Wenn ein Mann sich legitimerweise gegen eine Ungerechtigkeit zur Wehr setzt, handelt er aus 'sturen Gleichheitsgedanken' heraus? *kopfschuettel* Aus Deiner (Un-)Logik werde ich wohl nie schlau.

Gruss

Maesi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum