Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Evtl. noch eine Schwächung der jüdischen Argumentation (Gewalt)

Benni, Saturday, 14.07.2012, 03:35 (vor 4306 Tagen) @ Gaya

Die Juden berufen sich bei der Beschneidung auf folgendes aus Genesis 17, 9-14:
9Und Gott sprach zu Abraham: So haltet nun meinen Bund, du und deine Nachkommen von Geschlecht zu Geschlecht. 10Das aber ist mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Geschlecht nach dir: aAlles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden; 11eure Vorhaut sollt ihr beschneiden. Das soll das bZeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. c 12Jedes Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. Desgleichen auch alles, was an Gesinde im Hause geboren oder was gekauft ist von irgendwelchen Fremden, die nicht aus eurem Geschlecht sind. 13Beschnitten soll werden alles Gesinde, was dir im Hause geboren oder was gekauft ist. Und so soll mein Bund an eurem Fleisch zu einem ewigen Bund werden. 14Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er meinen Bund gebrochen hat.

Auf der Seite des Zentralrats der Juden heißt es da sogar:
Durch die Beschneidung des männlichen Gliedes wird das Kind in diesen Bund aufgenommen. Sie ist auch ein Zeichen verpflichtender Gemeinschaft des einzelnen Juden mit seinem Volk. Wer daher seinen Sohn nicht beschneiden läßt und derjenige, der dies auch nach Vollendung des 13. Lebensjahres nicht nachholt, stellt sich außerhalb des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel.
http://www.zentralratdjuden.de/de/topic/205.html

Wo das mit dem 13. Lebensjahr herkommt, ist mir fraglich.

So, jetzt aber steht auch noch folgendes da:
Ist das Kind an einem Sabbat geboren, findet die Beschneidungszeremonie gleichfalls an einem Sabbat statt, obgleich sie mit Arbeit verbunden ist. Man kann die Beschneidung auf einen späteren Termin verschieben, wenn es dafür triftige Gründe gibt, z.B. wenn das Kind zu schwächlich ist.
http://www.zentralratdjuden.de/de/topic/205.html

Scheinbar sind also doch Ausnahmen möglich. Es wird also doch nicht so genau genommen, dass geschrieben steht, dass die Beschneidung am 8. Tag zu erfolgen hat. Wenn schon alles wörtlich genommen wird, dann sollten sie doch wenigstens konsequent sein, aber da sie das nicht sind, relativiert der Zentralrat der Juden selbst das Argument, dass es so geschrieben steht und deshalb die Beschneidung am 8. Tag erfolgen muss. Letztlich gibt es somit kein einziges gültiges Argument mehr, das noch für die Beschneidung sprechen würde.

Aber auch völlig egal, wie sie das religiös rechtfertigen würden, meines Erachtens ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch mehr Wert als die Religionsfreiheit. Wir leben hier auf der Welt und hier gelten weltliche Gesetze und das muss sich nicht einmal mit den Religionen widersprechen, das wird darin sogar oft erwähnt.


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