Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Petition: Das eine tun ohne das andere lassen

Mike, Wednesday, 08.08.2007, 23:29 (vor 6316 Tagen) @ Narrowitsch

Aber nerven sollten wir. Nicht nur den Bundestag, sondern auch die Medien
und die selbstgefällige Justiz. Mit Beschwerden, mit Zwischenrufen und
auch mit Petitionen. Immer. Und immer öfter. Bis sie merken - da stehen
welche auf dem Zünder.

Richtig, die Justiz, denn die entfesselte dritte Gewalt ist diejenige die uns knechtet. Daher verlangt die Kontrolle der Justiz! Denn überall steht "Im Namen des Volkes!" drauf. Und was drauf steht, soll auch drin sein. Wie schon eine berühmter Dr. Dr. h.c. mult aus Tübingen bemerkte, wir haben schon längst eine "Kadijudikatur". Kann man leicht daran erkennen, dass eine Richterin die Suren des Korans in der zuletzt gültigen Fassung fehlerfrei rezitieren kann, nicht aber Art. 6 Grundgesetz, wenn es um das Recht eines Mannes auf Familie geht.

Und so lange diese Menschen allein gelassen werden, in den Fängen des modernen Raubrittertums, besser bekannt als Scheidungsindustrie, so lange werden sich die Dinge nicht bessern. Um etwas zu erreichen, muss also nicht nur die Justiz vom Souverän qualitätsgesichert, es muss auch eine wirksame Hilfe für die Betroffenen geschaffen werden.

Leider haben wir drei Regelungen, die uns daran hindern:
a) das Rechtsberatungsgesetz, das einen jeden bestraft, der es wagt einem betroffenen Mann zu helfen
b) die Anwaltspflicht, ab der 2. Instanz
c) die horrend hohen Anwaltsgebühren

Dagegen müssen wir unsere Reihen schliessen.

Noch ein Hinweis: nicht nur Beschwerden aber auch Dienstaufsichtsbeschwerden sind ein geeignetes Mittel.

Gruß
Michael


gesamter Thread:

 

powered by my little forum