Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Vorsicht, Falle!

Rainer ⌂, Thursday, 08.06.2006, 16:18 (vor 6584 Tagen) @ Lecithin

Hallo

PS: Ich habe erwartet, dass die Verpflichtung zum Ehegattenunterhalt
wegfällt. Ich habe es aber erst erwartet für die Zeit, in der die Frauen
das meiste Geld nach Hause bringen. Logisch oder? *gg*
Dass es nun vorzeitig kommt, stimmt mich nachdenklich - fast will ich von
Hoffnung auf Vernunft sprechen...

Der "nacheheliche" Unterhalt konnte von der Steuer abgesetzt werden. Der Kindesunterhalt nicht, da der Steuerfreibetrag bereits über das Kindergeld abgegolten ist. Mit dem im Vorfeld bereits kräftig angehobenen Kindesunterhalt wird die Ex weiter subventioniert und dem Pflichtigen geht der Steuervorteil verloren. Du wirst sehen, das bei weiteren Einschränkungen des "nachehelichen" Unterhaltes der Kindesunterhalt wiederum angehoben wird.

Rainer

--
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