Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Vorsicht, Falle!

Lecithin, Thursday, 08.06.2006, 21:24 (vor 6583 Tagen) @ blendlampe

Ich bin trotzdem der Meinung, dass eine steuerliche Anrechenbarkeit des Kindesunterhaltes vieles regulieren würde. Zumal dann auch die Empfänger, vornehmlich die EmpfängerINNEN des bargezahlten Unterhaltes diesen als Einnahme hätten und nur gegen tatsächlich zum Wohle des Kindes getätigte Ausgaben verrechnen könnten, was unredliche Verwendungen bargezahlten Unterhaltes stark mindern würde. Ich stimme Dir zu, dass sich eine steuerliche Anrechenbarkeit erst ab einem gewissen Einkommens-Level aufgrund der Progression auswirkt. Aber das Problem der Steuerprogression ist kein "zahlvaterspezifisches" Problem. Es haben schlicht alle, die nichts verdienen. Die können - wenn sie keine Einnahmen haben, die Ausgaben nicht nutzen.

Was mir nicht ganz einleuchtet ist, dass man kritisiert, der Kindesunterhalt würde steuerlich nicht berücksichtigt und gleichzeitig sich äussert, würde er berücksichtigt, es einem ja doch nichts nütze, weil man nicht so viel verdient. In Wirklichkeit leuchtet es mir ein: Ich weiss, dass sich auf diesem Feld Männer jeder Schicht treffen und was dem einen nützt, ist dem anderen nur lästig. Mehr Einigkeit und Weitsicht wären hier von Vorteil. Und die steuerliche Anrechenbarkeit von Kindesunterhalt als sehr wichtiger Schritt erscheint mir als tatsächlicher Vorteil - zumal er, und sowas kann sehr entscheidend sein, sich schlicht nirgendwo als Nachteil zeigt.

Aber wir streiten uns über ungelegte Eier: Noch ist er nicht anrechenbar.

Gruß!
Lecithin


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