Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsicht, Falle!

Gastleser, Thursday, 08.06.2006, 16:24 (vor 6593 Tagen) @ Rainer

Hallo

PS: Ich habe erwartet, dass die Verpflichtung zum Ehegattenunterhalt
wegfällt. Ich habe es aber erst erwartet für die Zeit, in der die

Frauen

das meiste Geld nach Hause bringen. Logisch oder? *gg*
Dass es nun vorzeitig kommt, stimmt mich nachdenklich - fast will ich

von

Hoffnung auf Vernunft sprechen...


Der "nacheheliche" Unterhalt konnte von der Steuer abgesetzt werden. Der
Kindesunterhalt nicht, da der Steuerfreibetrag bereits über das Kindergeld
abgegolten ist. Mit dem im Vorfeld bereits kräftig angehobenen
Kindesunterhalt wird die Ex weiter subventioniert und dem Pflichtigen geht
der Steuervorteil verloren. Du wirst sehen, das bei weiteren
Einschränkungen des "nachehelichen" Unterhaltes der Kindesunterhalt
wiederum angehoben wird.


Nicht nur das, viele 2. Familien werden auch deutlich schlechter gestellt. Dem kann man sich nur entziehen in dem man in der 2. Familie möglichst viele Kinder zeugt, dann bleibt mehr Geld in der 2. Familie.

Klassisches Beispiel(Pappa.com):

Ein Beispiel:

Vater verdient 1900 EUR netto, ist neu verheiratet. Drei Kinder bei der Ex (Alter: 10, 12, 14), ein Baby mit der neuen Frau. Er zahlt keinen Ehegattenunterhalt an die Ex. Kindesunterhaltsbedarf 1088 EUR Ehegattenunterhaltsbedarf 560 EUR. Verteilmasse 1010 EUR. In der Zweitfamilie verbleiben somit 465 (Unterhalt für Babymutter plus Baby) + 890 (Selbstbehalt) = 1355 EUR, zu zahlen hat der Vater 545 EUR.

Neues Unterhaltsrecht: Mutter des Babys rutscht in den 2. Rang, Verteilmasse bleibt gleich, immer noch Mangelfallrechnung. In der Zweitfamilie verbleiben somit 184 (Unterhalt Baby) + 890 EUR, zu zahlen hat der Vater 826 EUR. Die Ex kann sich über insgesamt 1057 EUR für die Kinder freuen. Ich habe noch mit den alten Sätzen gerechnet, mit den neuen Kindesunterhaltssätzen verschiebt es sich noch um ein paar unwesentliche Euro, aber das Prinzip bleibt gleich: Nur die Kinder sitzen im ersten Rang. Mit dem Ergebnis, dass die Zweitfamilie zum Sozialfall wird und das bei einem Vater mit 1900 EUR Nettoverdienst, der seiner Ex nichtmal Ehegattenunterhalt bezahlen muss."


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