Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Vorsicht, Falle!

blendlampe, Friday, 09.06.2006, 01:16 (vor 6583 Tagen) @ Lecithin

Was mir nicht ganz einleuchtet ist, dass man kritisiert, der
Kindesunterhalt würde steuerlich nicht berücksichtigt und gleichzeitig
sich äussert, würde er berücksichtigt, es einem ja doch nichts nütze, weil
man nicht so viel verdient.

Ich bin nicht gegen eine Anrechnung. Aber ich bin nur dafür, dort für Veränderungen zu kämpfen wo sie am meisten etwas bringen würden.

Wenn wir uns ansehen, wie der Staat übers Finanzamt mit Trennungsvätern umspringt, fallen mit auf Anhieb eine ganze Reihe steuerlicher Ungerechtigkeiten ein, von denen der Kindesunterhalt eine ist - aber lange nicht die grösste. Da gibts andere Brummer - Steuerklasse 1 nach einer Scheidung trotz fortgeführter Unterhaltspflicht wie in einer Ehe, der irrwitzige Raubzug mit dem Kindergeld, das man in den niedrigen Tabellenstufen gar nicht erhält aber voll versteuern muss, Umgangspflicht aber keine steuerliche Berücksichtigung der Kosten und dergleichen mehr.


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