Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsicht, Falle!

Altschneider, Thursday, 08.06.2006, 22:37 (vor 6583 Tagen) @ blendlampe

Völlig richtig, Blendlampe. Das würde aber auch bedeuten, dass der Selbstbehalt deutlich erhöht werden müsste. Auch dürften Beträge, die über die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt werden, bei Arbeitslosigkeit u. a. nicht mehr zurück gezahlt werden müssen. Das würde zu einer grundsätzlichen Änderung der Unterhaltsvorschusspraxis führen, der nur noch in besonderen Fällen gewährt werden dürfte.

Dennoch spricht nichts dagegen, Kindesunterhalt bei den Vätern, die noch über ein Einkommen verfügen, steuerlich anrechenbar zu machen - und zudem alle Freibeträge auf die Zahlenden zu übertragen (zumindest hälftig). Zudem müssten auch zusätzlich entstandene Kosten durch räumliche Trennung analog zu der Zweitwohnungsregelung berücksichtigt werden.

Das Problem ist tatsächlich, wie und wo die Forderungen vertreten. Als der Staat sich entschlossen hat, als Übervater aufzutreten, hat er sich ein riesiges Problem aufgehalst, dass er jetzt zunehmend auf die Väter abwälzt.

Grüße
Altschneider


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