Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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OT: Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden

Lost&Found, Wednesday, 14.06.2006, 17:35 (vor 6913 Tagen) @ Magnus

Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht. Wer Zeuge eines Mordes ist und diesen leugnet, macht sich strafbar.

Auch der Kriminologe, der später hinzugezogen wird, Tatwaffe und -ort inspiziert, aufgrund der Verletzungstiefe und Richtung den Tathergang rekonstruiert, Zeugenaussagen aufnimmt und schließlich ein gerichtsmedizinisches Gutachten anfertigt, darf nicht als Meinungsfreiheit geltend machen, zu behaupten, es könne ja auch ein langwieriger Infekt gewesen sein.

Nur leider hat es nicht allzuviele Zeugen vom Holocaust bzw. der gezielten Vernichtung durch Gas gegeben.

Genügend. "Die Sklaven der Gaskammer" (http://www.akdh.ch/sko-index.htm) ist eine sehr sehenswerte Dokumentation über das sogenannte "Sonderkommando" in Auschwitz. Nebenbei gibt es auch von deutscher Seite, z.B. von Rudolf Höß, zahlreiche schriftliche Zeugnisse ("Geständnisse" trifft es nicht ganz).

Das sie es nicht getan hat, ist lediglich den anderen Parteien zu verdanken.

Das ist die "Herrschaft des Verdachts".

Und worin ist die NPD weiter?

In der konkreten Einschüchterung und im gewalttätigen tätlichen Kampf gegen Andersdenkende und Kritiker (der Buchverweis, u.a.).

Sie hat bis jetzt noch keine Partei zur Zusammenarbeit überedet

Die DVU z.B.. Hat ihr Stimmen gebracht.

die PDS hingegen schon, sie arbeitet Hand in Hand mit der SPD zusammen.

Das nennt man auch Demokratie.

Also wo ist die NPD in Mitteldeutschland weiter?

Ah, wie geil, fast könnte man das überlesen. Ich sprach von Ostdeutschland, "MITTELDEUTSCHLAND" in deinem Jargon, wie schön. Würdest du uns auch aufklären, bis wohin deiner Meinung nach "Ostdeutschland" reicht?


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