Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unfähigkeit vieler, neu zu denken - Denkblockaden

Garfield, Wednesday, 12.07.2006, 15:14 (vor 6653 Tagen) @ martinx

Hallo "MartinX"!

"Ja und wie soll sie nun aussehen, die Zukunft mit Mann, Frau und Kind? Jeder wie er Lust hat, oder wie?"

So war das früher, das war also Variante A.

Heute gibt es Variante B: Die Mutter ist heilig gesprochen, kriegt also üblicherweise nach einer Trennung die Kinder und damit auch die Unterhaltsansprüche, es sei denn, sie leistet sich wirklich üble Sachen (z.B. Drogensucht, aktenkundige Kindesmißhandlung oder ähnliches). Und hat allein damit schon vor der Trennung den längeren Hebel in der Hand.

Wie könnte nun Variante C aussehen?

Zumindest muß bei Scheidungen das Schuldprinzip für die Unterhaltsfrage wieder beachtet werden. Wer die Ehe zerstört hat, verliert dann wieder etwaige Unterhaltsansprüche. Noch besser wäre die Abschaffung des Ex-Ehegatten-Unterhalts. In Zeiten, als viele Ehefrauen nicht berufstätig waren, mag der eine Berechtigung gehabt haben, heute jedoch nicht mehr. Durch die Abschaffung des Ex-Ehegatten-Unterhalts würde sich auch die Betrachtung der Schuldfrage erübrigen.

Kinder sollten auch nach einer Trennung oder Scheidung möglichst den Kontakt zu beiden Elternteilen behalten. Das sollte oberste Priorität haben. Die Einführung des Cochemer Modells auf Bundesebene wäre dafür wichtig. Elternteile, die den gemeinsamen Umgang blockieren, müßten konsequent als ungeeignet zur Erziehung eines Kindes angesehen und entsprechend behandelt werden.

Es sollte die Möglichkeit geben, daß Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnen (sofern das möglich ist). Wenn dies 50:50 geschieht, wären keine Unterhaltszahlungen zu leisten, und beide Eltern müßten jeweils zur Hälfte von staatlichen Leistungen für die Kinder profitieren. Wohnen die Kinder nur bei einem Elternteil, wären weiterhin Unterhaltszahlungen fällig, diese müßten sich aber nach dem tatsächlichen Bedarf des Kindes richten und nicht nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Irgendwelche Luxus-Aktionen wie Klavierunterricht dürften da nicht hineingerechnet werden, und es dürfte auch keine Alimentierung der Mutter über den Kindesunterhalt möglich sein.

Allein das würde die Zahl der alleinerziehenden Mütter schon einmal drastisch senken.

Freundliche Grüße
von Garfield


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