Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Unfähigkeit vieler, neu zu denken - Denkblockaden

AJM, Wednesday, 12.07.2006, 19:20 (vor 6653 Tagen) @ Garfield

Hall Garfield.

Zumindest muß bei Scheidungen das Schuldprinzip für die Unterhaltsfrage
wieder beachtet werden. Wer die Ehe zerstört hat, verliert dann wieder
etwaige Unterhaltsansprüche. Noch besser wäre die Abschaffung des
Ex-Ehegatten-Unterhalts. In Zeiten, als viele Ehefrauen nicht berufstätig
waren, mag der eine Berechtigung gehabt haben, heute jedoch nicht mehr.
Durch die Abschaffung des Ex-Ehegatten-Unterhalts würde sich auch die
Betrachtung der Schuldfrage erübrigen.

Dein obiges Zitat vorrausgeschickt erkenne ich keinen wirklich eklatanten Unterschied zwischen Deiner Variante C und dem, was KlausZ als "früher" bezeichnet. Früher wurde eine Frau (zumal wenn schuldhaft geschieden) auch nicht von Ihrem Ex unterstützt. Heute wird sie es (unverständlicherweise). Deine Variante C ist also eigentlich nichts anderes als das, was KlausZ fordert. Oder irre ich mich?

Gruß

AJM


gesamter Thread:

 

powered by my little forum