Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ein Kommentar von einem Papa und eine provokante These (Allgemein)

Michael ⌂ @, Monday, 29.07.2013, 14:23 (vor 3921 Tagen)

Es hat mich erwischt. Ein Papa, der wohl hauptberuflich Papa ist, hat sich ellenlang mit einem meiner Text auseinandergesetzt. Ich habe dem erwidert, für alle, die es interessiert:

http://sciencefiles.org/2013/07/29/ein-vater-zweier-kinder-schreibt-mir-himmel-hilf/

Ich will dies zum Anlass nehmen, eine provokante These in den Raum zu werfen, die für mich ein zentrales Problem der Männerbewegung auf den Punkt bringt:

Man kann nicht Männerrechtler und "Vater" sein.

Die These bezieht sich auf ein Selbstverständnis - NICHT auf den Fakt. Meinetwegen können Männerrechtler 20 Kinder haben, solange sie nicht von anderen erwarten, aufgrund ihres Kinderbesitzes besondere Rechte eingeräumt zu bekommen. Allerdings halte ich es für schwer miteinander vereinbar, auf der einen Seite dem Staatsfeminismus durch die Produktion von Nachwuchs dienlich zu sein und sich auf der anderen Seite eben gegen den Staatsfeminismus zur Wehr setzen zu wollen, durch den Kampf für Männerrechte. Aber ich will nicht ausschließen, dass es Leute gibt, die das Trennen können und vielleicht aus früheren Fehlern gelernt haben - oder zu Zeiten Kinder in die Welt gesetzt haben, als dies noch unter anderen Bedingungen möglich war.

Was ich jedoch für generell unvereinbar halte, ist, sich in erster Linie als Vater zu definieren und Männerrechtler sein zu wollen. Zwischen einem Vater, der sich als Männerrechtler produziertr und einem Steigbügelhalter des Staatsfeminismus, wie sie institutionalisiert in Berlin in vom BMFSFJ finanzierten Männerrechtsvereinen zu finden sind, besteht KEIN Unterschied - entsprechend muss man folgern, dass diejenigen, die in erster Linie Vater sind und von anderen Rücksicht, Verständnis und Geld ob ihrer Vaterschaft erwarten, nichts anderes sind als die Kehrseite der Mütter, die vom Staatsfeminismus profitieren. Männerrechtler können sie entsprechend nicht sein.


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