Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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EEJ's (Off-Topic)

Conny, NRW, Sunday, 17.11.2013, 21:15 (vor 4110 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Wer da nicht mitmacht wird sofort mit 30 % sanktioniert, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Daher kann man so einen "Vertrag" (kann mir mal wer sagen, wie das juristisch genannt wird?) nur unter Vorbehalt unterschreiben, da diese Unterschrift 1. unter Zwang erfolgt und 2. auch nicht dem SGB II. Schließe ich zivielrechtlich einen Vertrag unter Androhung von beispielsweise Gewalt, ist jener nicht das Papier wert, da er unter Zwang geschlossen wurde (kann man fast mit der Zwangsprostitution vergleichen - mit dem Unterschied, daß es einmal ein Regime gibt, und im anderen Fall eine Einzelperson).

Und bis die Kohle übers Gericht wieder reinkommt dauert es Jahre, wenn die Sache nicht so klar liegt, dass es über den einstweiligen Rechtsschutz klappt.

Das kann man dann auch nach Vertragsschluß per Gericht klären lassen und kommt so auch um die Sanktionierung herum.

So wird probiert die Leute zu nötigen diese rechtswidrigen Jobs anzutreten. Und die Justiz spielt da auch noch mit.

Man kann nur hoffen, daß entsprechende Namen gesammelt werden und zu gegebener Zeit eine angemessene Behandlung für ihr Tun erhalten.


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