Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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EGV (Off-Topic)

DvB @, Monday, 18.11.2013, 15:59 (vor 4028 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Wer die EGV nicht unterschreibt bekommt eine EGV-VA (Verwaltungsakt) verpasst in der dann die Sachen drinstehen.

Tchja, aber das ist nunmal kein Vertrag.

Auch hier hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.

Das behaupten die zwar gerne, stimmt aber nicht. Dieser EGV-VA ist sowieso gespickt mit faustdicken Lügen.

Mag man am Ende vielleicht Recht bekommen. Die Sanktion wird immer sofort durchgesetzt. Und darum geht es denen.

Es gibt m.W. auch nur einen einzigen Fall, in dem Sanktioen gegen EGV-Unterschrift-Verweigerer verhängt wurden.

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