Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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EGV (Off-Topic)

Ausschussquotenmann, Monday, 18.11.2013, 16:56 (vor 4024 Tagen) @ DvB

Wer die EGV nicht unterschreibt bekommt eine EGV-VA (Verwaltungsakt) verpasst in der dann die Sachen drinstehen.


Tchja, aber das ist nunmal kein Vertrag.

Für den Sklavenjob bedarf es keines Vertrages (siehe oben). Auch nicht um jemand in irgendwelche Maßnahmen zu sperren.Dafür reicht der VA.

Auch hier hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.


Das behaupten die zwar gerne, stimmt aber nicht. Dieser EGV-VA ist sowieso gespickt mit faustdicken Lügen.

Das behaupten die nicht nur. Das stimmt auch:
http://www.rechtsanwalt-sozialrecht-berlin.de/2009/03/hartz-iv-keine-aufschiebende-wirkung-bei-widerspruch/
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/39.html

Mag man am Ende vielleicht Recht bekommen. Die Sanktion wird immer sofort durchgesetzt. Und darum geht es denen.


Es gibt m.W. auch nur einen einzigen Fall, in dem Sanktioen gegen EGV-Unterschrift-Verweigerer verhängt wurden.

Glaube ich nicht. Auf jeden Fall stand es bis 2011 als sanktionierbare Pflicht im Gesetz (§ 31 SGB II). Jetzt nicht mehr, weil jemand dagegen geklagt hat und der § 31 SGB II geändert wurde.


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