Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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EGV (Off-Topic)

Ausschussquotenmann, Tuesday, 19.11.2013, 15:35 (vor 3853 Tagen) @ DvB

In dem §39 sind Sanktions-VA doch gar nicht erfaßt, sondern nur solche VA, bei denen sofortiger Vollzug sowieso zweckmäßig ist. Das seichte Geschmiere von dem RA erweckt den Eindruck, daß er den §39 gar nicht oder nur durch stille Post über Minimum 20 Postboten kennt.

Doch die sind erfasst:
1. der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regelt,

Nö. Die Sklavenvertragsunterzeichnung war noch nie eine sanktionierbare Pflicht. Und ich kriege meine "EGV" seit mindestens 2009 ausschließlich per VA - und es war schon länger bekannt, daß ausschließlich die Unterzeichner sanktioniert werden.

Falsch. Siehe die Synopse des § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II:
http://www.buzer.de/gesetz/2602/al0-26696.htm


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