Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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EGV (Off-Topic)

DvB @, Tuesday, 19.11.2013, 14:04 (vor 4027 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Auch hier hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.


Das behaupten die zwar gerne, stimmt aber nicht. Dieser EGV-VA ist sowieso gespickt mit faustdicken Lügen.

Das behaupten die nicht nur. Das stimmt auch:
http://www.rechtsanwalt-sozialrecht-berlin.de/2009/03/hartz-iv-keine-aufschiebende-wirkung-bei-widerspruch/
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/39.html

In dem §39 sind Sanktions-VA doch gar nicht erfaßt, sondern nur solche VA, bei denen sofortiger Vollzug sowieso zweckmäßig ist. Das seichte Geschmiere von dem RA erweckt den Eindruck, daß er den §39 gar nicht oder nur durch stille Post über Minimum 20 Postboten kennt.

Es gibt m.W. auch nur einen einzigen Fall, in dem Sanktioen gegen EGV-Unterschrift-Verweigerer verhängt wurden.

Glaube ich nicht.

Kennst Du denn Fälle?

Auf jeden Fall stand es bis 2011 als sanktionierbare Pflicht im Gesetz (§ 31 SGB II). Jetzt nicht mehr, weil jemand dagegen geklagt hat und der § 31 SGB II geändert wurde.

Nö. Die Sklavenvertragsunterzeichnung war noch nie eine sanktionierbare Pflicht. Und ich kriege meine "EGV" seit mindestens 2009 ausschließlich per VA - und es war schon länger bekannt, daß ausschließlich die Unterzeichner sanktioniert werden.

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