Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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EGV (Off-Topic)

DvB @, Wednesday, 20.11.2013, 16:18 (vor 4022 Tagen) @ Ausschussquotenmann

In dem §39 sind Sanktions-VA doch gar nicht erfaßt, sondern nur solche VA, bei denen sofortiger Vollzug sowieso zweckmäßig ist. Das seichte Geschmiere von dem RA erweckt den Eindruck, daß er den §39 gar nicht oder nur durch stille Post über Minimum 20 Postboten kennt.

Doch die sind erfasst:
1. der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regelt,

Ich las es. Kein VA dabei, der Sanktionen verhängt.

Nö. Die Sklavenvertragsunterzeichnung war noch nie eine sanktionierbare Pflicht. Und ich kriege meine "EGV" seit mindestens 2009 ausschließlich per VA - und es war schon länger bekannt, daß ausschließlich die Unterzeichner sanktioniert werden.


Falsch. Siehe die Synopse des § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II:
http://www.buzer.de/gesetz/2602/al0-26696.htm

Na meinetwegen. Dann war es wahrscheinlich schon 2005 von der Rechtsprechung kassiert.

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