EEJ's (Off-Topic)
4.2. Ein besonderes Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsvertrag
Im vorliegenden Zusammenhang ist eines klar: nach der ausdrücklichen Regelung in
§ 16 Abs.3 Satz 2 haben 1-Euro-Jobber keinen Arbeitsvertrag und darum auch nicht
die mit einem Arbeitsvertrag verbundenen Rechte und Pflichten. Ihre Rechte und
Pflichten ergeben sich in erster Linie aus dem SGB II, insbesondere aus der
vereinbarten oder oktroyierten Eingliederungsplanung (§15)89, den
Mitwirkungspflichten der §§ 56 ff und den Sanktionsvorschriften (§ 31), die bei
Verweigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit
aufzunehmen oder fortzuführen, gelten. Zusammengefasst umgibt den 1-Euro-
Jobber ein „öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis eigener Art“90.
http://www.elo-forum.org/attachments/euro-job-mini-job/28663d1268052739-status-euro-jobern-mae_aus_rechtlicher_sicht.pdf
Suche dort falls Du es genauer wissen willst:
http://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/
gesamter Thread:
- Hammerangriff im Jobcenter. Was uns die Presse durchgehend verschweigt. -
Ausschussquotenmann,
17.11.2013, 19:06
- EEJ's - Conny, 17.11.2013, 19:47
- Existenzminimum für 13 Jahre gesichert -
Joe,
18.11.2013, 12:11
- Existenzminimum für 13 Jahre gesichert -
Rainer,
18.11.2013, 13:55
- Existenzminimum für 13 Jahre gesichert - DvB, 18.11.2013, 14:56
- Existenzminimum für 13 Jahre gesichert -
Rainer,
18.11.2013, 13:55
- "THOR II"-Hammer vs HORNBACH HAMMER ("aus echtem Panzerstahl") :-) - Mr.Präsident, 18.11.2013, 15:35