Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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EEJ's (Off-Topic)

Ausschussquotenmann, Sunday, 17.11.2013, 22:33 (vor 4029 Tagen) @ Conny

4.2. Ein besonderes Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsvertrag
Im vorliegenden Zusammenhang ist eines klar: nach der ausdrücklichen Regelung in
§ 16 Abs.3 Satz 2 haben 1-Euro-Jobber keinen Arbeitsvertrag und darum auch nicht
die mit einem Arbeitsvertrag verbundenen Rechte und Pflichten. Ihre Rechte und
Pflichten ergeben sich in erster Linie aus dem SGB II, insbesondere aus der
vereinbarten oder oktroyierten Eingliederungsplanung (§15)89, den
Mitwirkungspflichten der §§ 56 ff und den Sanktionsvorschriften (§ 31), die bei
Verweigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit
aufzunehmen oder fortzuführen, gelten. Zusammengefasst umgibt den 1-Euro-
Jobber ein „öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis eigener Art“90.

http://www.elo-forum.org/attachments/euro-job-mini-job/28663d1268052739-status-euro-jobern-mae_aus_rechtlicher_sicht.pdf

Suche dort falls Du es genauer wissen willst:
http://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/


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